Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Steckbrief

Zuschüsse werden für Freizeiten gewährt, an denen behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam teilnehmen (der Anteil behinderter Menschen muss mindestens ein Drittel sein). Der Zuschuss wird gewährt für Teilnehmer im Alter zwischen 6 und 26 Jahren. Bei Maßnahmen mit schwerstbehinderten Menschen kann auf Antrag eine Ausnahme gemacht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.wlsb.de/geschaeftsstelle-zuschuesse-arbeitshilfen-vorbild-se...

Adresse
Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Württembergische Sportjugend
70372 Stuttgart
Deutschland
Telefon: 
0711 / 28077-140
Förderfeld, Organisationsart
Art der Organisation: 
Region, Partner
Infos
Zuletzt geändert: 
22.02.2020 - 20:55
Inhaltstyp: 
finanzierung
Beitrag Id: 
259583